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ERASMUS+ für HfS-Lehrende

Sie möchten an einer europäischen Hochschule eine Gastlehrtätigkeit aufnehmen? Hier finden Sie alle Informationen zu ERASMUS+ für Lehrende.

Mobilität zu Lehrzwecken (STA)

  • Förderbedingungen

Es werden Professoren*innen und Dozenten*innen gefördert, die in einem verträglichen Verhältnis zur HfS stehen. Auch Lehrbeauftragte, Dozent*innen ohne Dotierung und Künstlerisch-Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen können im Rahmen des STA Erasmus+ Programms ins Ausland gehen. Des Weiteren muss mit der Gasthochschule eine bilaterale Vereinbarung in Form eines inter-institutional agreement bestehen.  

Der Lehraufenthalt an der Gasthochschule dauert mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate. An- und Abreisetage sind dabei nicht einbezogen. Während des Auslandsaufenthalts beträgt die Lehrtätigkeit mindestens 8 Stunden pro Woche.

Beträgt die Lehrtätigkeit weniger als 8 Stunden, ist der Auslandaufenthalt nicht mit STA-Erasmusmitteln förderfähig. Die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Gastdozentur sind individuell mit der Gasthochschule zu vereinbaren. 

Wesentliche Vorteile eines STA-Mobilität mit Erasmus+ sind:

  • Individuelle Abstimmung der inhaltlichen und fachlichen Ausrichtung der Lehrmobilität.
  • Finanzielle Förderung von Reise- und Aufenthaltstagen.

Die Aufenthaltskosten orientierten sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die Lehrkräfte erhalten eine von dem Erasmus+ Programm festgelegte Tagegeld-Pauschale. Die Höhe der Pauschale hängt davon ab, in welche Ländergruppe (1, 2 oder 3) das jeweilige Gastland eingestuft ist. Zu diesen Tagessätzen kommt noch eine Reisekostenpauschale hinzu (basierend auf der Distanz zwischen Start- und Zielort der Mobilität). Die Distanz wird mit einem Berechnungsinstrument der EU-Kommission ermittelt. Personen, die sich für nachhaltiges Reisen (Green Travel mit emissionsärmeren Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften) entscheiden, können mit einer leicht erhöhten Reisekostenpauschale und/oder zusätzlichen Reisetagen gefördert werden.

Eine Liste mit den geltenden Förderraten für Aufenthalts- und Reisekosten finden Sie hier.

Antragstellung: Die Beantragung einer Förderung fürLehrzwecken muss rechtzeitig vor dem geplanten Lehraufenthalt erfolgen. Bitte senden Sie die folgenden Dokumente bis spätestens 4 Wochen vor Ihrer Abreise per E-Mail an das International Office: 

  • Einladung der Partnerhochschule (E-Mail ausreichend), aus der die Zeit, Lehrumfang und -Inhalt des Lehraufenthaltes hervorgehen.
  • Ausgefüllter und unterzeichneter Dienstreiseantrag entsprechend der Festlegung der Fachabteilung mit Kostenkalkulation!
  • Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung (Kopien der Versicherungspolicen)

Liegen die Antragsunterlagen vor, müssen folgende STA-Dokumente vor der Mobilität ausgefüllt werden:

Mobility Agreement: muss vor Antritt der Mobilität von der Gast- und Heimatinstitution bestätigt und von den beteiligten Personen unterschrieben werden.  In dieser Vereinbarung werden die allgemeinen Ziele und der Mehrwert der Mobilität, die konkreten Inhalte der Aktivität und die zu erwartenden Ergebnisse aufgelistet.

Grant Agreement: Förderzusage mit genaueren Angaben zur Förderdauer und -höhe sowie den Verpflichtungen, die Sie mit der Förderung eingehen.

Wir bitten zu beachten, dass alle Dokumente vor Reisebeginn durch alle Parteien (die antragstellende Person, eine zuständige bzw. betreuende Person der Gasthochschule und die Erasmus Hochschulkoordination der HfS) zu unterzeichnen sind. Nach Prüfung der Dokumente erfolgt die Überweisung der Reise- und Aufenthaltskosten in Form von Pauschalen.

Die Antragsbewilligung ist u.a. von den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Erasmus+ Programm.

Lehraufenthalt: Der Begriff "Lehraufenthalt" bezeichnet den Zeitraum zwischen dem ersten Tag, an dem sich die Lehrkraft verpflichtet hat, an der Gasthochschule zu unterrichten und dem letzten Tag, an dem sie dort anwesend sein muss. Bei der Planung der Lehrmobilität sind die Relevanz für die Internationalisierung der Lehre an der HfS und die Intensivierung bestehender bzw. Aufbau neuer Partnerschaften zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie, dass Lehrkräfte während eines das Erasmus+ Auslandsaufenthalts weder haftpflicht- noch krankenversichert sind. Entsprechende Versicherungen sind mit dem Dienstreiseantrag in Kopie nachzuweisen.

Wird während eines Auslandsaufenthalts die Lehrtätigkeit mit einer Schulungsaktivität
kombiniert, reduziert sich die Mindestzahl der Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem
kürzeren Aufenthaltszeitraum) auf vier Stunden. In diesem Fall kann die Mobilität als eine STT- oder als Blended-Mobilität organisiert werden.

Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes: Sie müssen einen standardisierten Abschlussbericht Innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr ausfüllen. Sie erhalten eine automatisch generierte E-Mailaufforderung aus dem Mobility Tool mit dem Link zum sog. EU Survey.

In Einzelfällen behält sich das Internationale Office vor, Mobilitäten aus Mitteln des vorangegangenen Projektjahres zu finanzieren. In diesen Fällen gelten dann noch die Förderraten des vorherigen Jahres.

 

Im Ausland Lehren mit Erasmus+ #kurzerklärt

Dr. Jessica Kregel-Olff

Verwaltung

Leiterin der Abteilung Studierendenservice / International Office

T +49 30 755 417-162
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Daniel Llanos

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Dorothea Spiegel

Verwaltung

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