Direkt zum Seiteninhalt springen

ERASMUS+ für HfS-Studierende

Interessieren Sie sich für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt? In diesem Bereich finden Sie wichtige Informationen zu Studienorten, Bewerbung, Fristen, Anerkennung von Studienleistungen und Erasmus+ Praktika. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie die Mitarbeiter*innen des International Office!

Studierende der HfS haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Erasmus+ Austauschsemesters oder eines Praktikums ins Ausland zu gehen. In jedem Fall erfordert die Organisation eines Auslandsaufenthaltes viel Eigeninitiative und Vorbereitung. Um Komplikationen oder unnötige Verzögerungen im Studium zu vermeiden, sollten Sie sich bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes mindestens 6 Monate vor dem geplanten Vorhaben beraten lassen.

Auslandsstudium mit ERASMUS+

Im Rahmen des Erasmus+ Programms unterhält die HfS Kooperationsvereinbarungen mit Partnerhochschulen in der Slowakei, der Tschechischen Republik, Schweden, Island, Finnland, Norwegen, Dänemark, Polen, Litauen, Frankreich, Italien und Österreich. Für das Auslandsstudium muss eine Hochschule gewählt werden, mit der die HfS für den relevanten Studiengang ein Inter-institutional agreement hat. An diesen Hochschulen können sich HfS Studierende für ein Austauschsemester bewerben:

Universität für Angewandte Kunst Wien
Academy of Performing Arts in Prague
Academy of Performing Arts in Bratislava
Lithuanian Academy of Music and Theatre (LMTA)
Akademia Teatralna im Aleksandra Zelwerowicza in Warsaw
AST National Academy of Theatre Arts in Kraków
Iceland University of the Arts in Reykjavík
Uniarts Helsinki
Oslo National Academy of the Arts
Stockholm University of the Arts
The Danish National School of Performing Arts
Institut International de la Marionnette in Charleville-Mézières
Haute École des Arts du Rhin Strasbourg
Accademia Nazionale di Danza in Roma
Ecole Supérieure d'Art Dramatique du Théâtre National de Bretagne
Escuela Nacional de Arte Teatral in Mexico City
Accademia Dimitri - Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana
 

 
Bewerbungsfristen für alle Studiengänge

  • für das darauffolgende Sommersemester: 01.Oktober
  • für Wintersemester: 01. März

Wesentliche Vorteile eines Auslandsstudienaufenthaltes mit Erasmus+ sind:

  • Befreiung von den Studiengebühren an den Gasthochschulen
  • Monatlicher finanzieller Mobilitätszuschuss
  • Akademische Anerkennung von ECTS (European Credit Transfer System)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf den Studienaufenthalt durch Heimat- und Gasthochschule

Es wird vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache des Gastlandes verfügen. Wenn die Partnerhochschule ein breites Angebot an englischsprachigen Kursen anbietet und Sie ausschließlich diese belegen möchten, müssen Sie lediglich ausreichende Englischkenntnisse (Niveau B2 oder höher) nachweisen.

Mit dem OLS-Sprachkurs können Erasmus+ Teilnehmende ihre Fremdsprachenkenntnisse  vor und während des Auslandsaufenthalts verbessern. Die Online-Sprachunterstützung steht über die Plattform EU Academy zur Verfügung.

Darüber hinaus müssen die folgenden Bewerbungsunterlagen beim International Office eingereicht werden:

  • Tabellarischer Lebenslauf (in Sprache des Gastlands oder auf Englisch)
  • Motivationsschreiben (in englischer Sprache)
  • Leistungsnachweise über das bisherige Studium (Transcript of Records)
  • Gutachten eines Professors oder einer Professorin
  • Erklärung zum Versicherungsschutz

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung zusammen mit einem ausgefüllten Antragsformular ausschließlich per E-Mail  in einer einzigen pdf-Datei ein. Nur das Gutachten muss im Original vorliegen und kann separat eingereicht werden. Für Fragen zur Anerkennung im Ausland erbrachte Leistungen (ECTS) steht Ihnen die/der Erasmusbeauftragte Ihres Studiengangs gerne zu Verfügung.

Erasmusbeauftragte in den Studiengängen:
- Schauspielkunst: Prof. Margarete Schuler
- Choreographie: Prof. Susanne Vincenz
- Zeitgenössische Puppenspielkunst: Prof. Melanie Sowa
- Regie / Dramaturgie: Friederike Heller / Dr. Bernd Stegemann
- Spiel und Objekt: Prof. Clemens Winkler

Auswahlverfahren: In Abstimmung mit den Fachabteilungen trifft das International Office die Auswahl unter allen fristgerecht eingegangenen Bewerbungen. Bei der Auswahl spielen folgende Kriterien eine Rolle:

  • Bisherige Studienleistungen
  • Qualität des Motivationsschreibens
  • Sprachkompetenz
  • Engagement am Fachbereich

Die ausgewählten Kandidat*innen werden von der HfS an der Gasthochschule nominiert. Gleichzeitig erhalten die nominierten Studierenden relevante Informationen für die Bewerbung an der Gasthochschule (Sie müssen sich selbst parallel auch an der Partnerinstitution bewerben!) und ihr Mitspracherecht im Auswahlverfahren. Erst die Bestätigung durch die Gasthochschule bedeutet die endgültige Zusage, dass Sie dort ein Erasmus+ Semester machen können.

Finanzielle Unterstützung: Alle Erasmus+ Teilnehmende erhalten für die Dauer Ihres Aufenthaltes einen Mobilitätszuschuss. Die monatliche Förderrate hängt davon ab, in welche Ländergruppe (1, 2 oder 3) das jeweilige Gastland eingestuft ist. Eine Liste mit den aktuellen Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups) finden Sie hier.  

Für Studierende mit Kind oder mit gesundheitlichen Einschränkungen besteht die Möglichkeit der Sonderförderung. Auch erwerbstätige Studierende und Erstakademiker*innen können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Die Anreise mit der Bahn oder anderen umweltfreundlichen Verkehrsmitteln kann mit einem einmaligen Beitrag von 50 EUR gefördert werden. Ebenso können Teilnehmer, die mehr Reisezeit für die Nutzung dieser Verkehrsmittel benötigen, bis zu 4 zusätzliche Tage gefördert werden.

Für "Grüne Reisen" werden ab dem Projektjahr 2024 bei Reisen bis 1.000 km 2 Reisetage und bei Reisen über 1.000 km 4 Reisetage zusätzlich gefördert. (Der einmalige Beitrag von 50 EUR entfällt)

Learning Agreement: Erasmusstipendiat*innen müssen die gewünschten Lehrveranstaltungen für ihr Auslandsstudium in einem Learning Agreement festlegen. Diese verbindliche Vereinbarung ist Grundvoraussetzung sowohl für Ihre Teilnahme an das Erasmus+ Programms als auch für die volle fachliche Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen. Zu diesem Zweck wird in der neuen Programmgeneration das Online Learning Agreement  (OLA) Verfahren verwendet.

Sollten sich nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule noch Änderungen an IhrerKurswahl ergeben, müssen diese auch im OLA geändert werden. Hierfür müssen erneut die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen an der Heimat- und Gasthochschule eingeholt werden. Wenn Sie Hilfe beim ausfüllen des OLA brauchen, wenden Sie sich gern an das International Office.

Grant Agreement: Sobald  das OLA von allen Parteien unterzeichnet ist, erstellt das International Office der HfS ein Grant Agreement für die nominierten Studierenden. Dieses Dokument enthält eine Beschreibung der Fördermodalitäten und die ERASMUS+ Programmdetails. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich bereit, unter den angegebenen Bedingungen teilzunehmen und die Regeln und Vorschriften einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass wir das Grant Agreement im Original mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift benötigen, Scans werden hier von der EU.Kommission nicht akzeptiert.

Versicherungsschutz im Ausland:  Mit dem Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sie sind dazu verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflicht) im Ausland zu sorgen. In der Regel sind Studierende, die bereits in Deutschland gesetzlich versichert sind, auch im EU-Ausland durch eine gültige European Health Insurance Card (EHIC) Krankenversichert. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung Ihren Auslandsversicherungsschutz ab.

Rückmeldung an der HfS: Sie müssen während Ihres gesamten Auslandsaufenthalts an der HfS immatrikuliert bleiben. Die Aufenthaltsdauer an der Gasthochschule muss mindestens 2 und darf maximal 12 Monate betragen.

Anerkennung von ECTS: Nach der Rückkehr müssen Studierende in ihrer Fachabteilung die im Ausland erbrachten Leistungspunkte anerkennen lassen. Die Studiengangabteilung muss dafür das Transcript of Records an das Immatrikulations- und Prüfungsamt schicken.

Informieren Sie sich allgemein bei der Planung Ihres Auslandssemesters auch über die Webseiten der Partnerhochschulen.

Eine weitere Informationsquelle ergibt sich durch die Erfahrungsberichte früherer Erasmus+ teilnehmende. Hier  können Sie den Erfahrungsbericht einer Ernst Busch Erasmus+ Studentin lesen.

Auslandssemester #kurzerklärt

Praktika Weltweit

Das Erasmus+ Programm fördert Praktika zwischen 2 und 12 Monaten in einem der 33 teilnehmenden Programmländern (27 EU Mitgliedstaaten, Türkei, Norwegen, Island, Liechtenstein und Nord Mazedonien). Ab 2023 können auch Praktika außerhalb der EU über die neue Förderlinie Eramus+ KA131 International  finanziert werden. Sie können das Praktikum in der vorlesungsfreie Zeit oder im Rahmen eines Praxis- bzw. Urlaubssemester durchführen.

Auch Studierende, die kurz vor ihrem Abschluss stehen, können sich für ein Graduiertenpraktikum bewerben. Dieses kann direkt im Anschluss oder innerhalb von 12 Monaten nach dem Studienende durchgeführt werden. Bewerbungen für Graduiertenpraktika müssen bis zum 15.4 (bei einem geplanten Studienabschluss im Sommersemester) und bis zum 15.10 im Falle eines voraussichtlichen Studienabschlusses im Wintersemester im International Office eingehen.

Wesentliche Vorteile eines Erasmus+ Praktikums sind:

  • EU- Praktikumsvereinbarung zwischen Hochschule, Praktikumsgeber und Studierende in Form eines Learning Agreement.
  • Monatliche finanzielle Zuschuss nach den vorgegebenen Fördersätzen (die aktuelle Förderraten nach Ländergruppe finden Sie hier.
  • Sonderzuschüsse für „grünes Reisen“ und zusätzliche finanzielle Unterstützung für Studierende mit
    besonderen Bedürfnissen (Kind/er, Behinderung, chronischer Erkrankung)
  • Betreuung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts (+Online-Sprachhilfe mittels OLS)

Praktikumsplätze müssen von den Studierenden selbst organisiert werden. Der Förderzeitraum muss dem vollen Praktikumszeitraum entsprechen, Abweichungen sind nicht förderfähig. Die Praktikumszusage des jeweiligen Partners muss spätestens 3 Monate vor Beginn des Praktikums im International Office eingehen. Sie sollten sich Gedanken machen, wie sich das Praktikum zeitlich und inhaltlich in Ihren Studien- und Karriereplan einbinden lässt und sich ggf. diesbezüglich von ihrer Fachabteilung oder dem Studierendenservice beraten lassen.

Über das vom ESN (Erasmus Student Network) entwickelte Portal für Erasmus-Praktika können Sie ein Erasmus+-Praktikum in einem der Programmländer finden.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss eine feste Praktikumszusage vorliegen. An der HfS sind Anträge per E-Mail mit einem ausgefüllten Antragsformular  und weiteren Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Motivationsschreiben) direkt an das International Office zu richten.

Versicherungsschutz: Für Praktika müssen Sie folgende obligatorische Versicherungen im Ausland nachweisen, um eine Erasmus+ Förderung zu erhalten:

  • Krankenversicherung (eine deutsche Krankenversicherung mit einer gültigen European Health Insurance Card (EHIC) ist in der Regel ausreichend) 
  • Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz
  • Unfallversicherung am Arbeitsplatz

Eine wichitge Informationsquelle ergibt sich durch die Erfahrungsberichte früherer Erasmus+-Teilnehmenden:

*In Einzelfällen behält sich das Internationale Office vor, Mobilitäten aus Mitteln des vorangegangenen Projektjahres zu finanzieren. In diesen Fällen gelten dann noch die Förderkonditionen und Förderraten des vorherigen Jahres.

Auslandspraktikum mit Erasmus+ #kurzerklärt

Dr. Jessica Kregel-Olff

Verwaltung

Leiterin der Abteilung Studierendenservice / International Office

T +49 30 755 417-162
E-Mail

Mehr

Daniel Llanos

Verwaltung

Erasmus+ Projektassistenz

E-Mail

Mehr

Dorothea Spiegel

Verwaltung

Studierendenservice / PROMOS-Stipendien

T +49 30 755 417-130
E-Mail

Mehr