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Auslagenerstattung & Vorschüsse

Auslagen durch Hochschulangehörige sind zur Leistung unbedingt notwendiger, unabweisbarer und sofort fälliger Zahlungen (in der Regel für Kleinhandelsware) möglich. Für Leistungen mit einem Wert von über 150€ netto lösen Sie bitte einen Beschaffungsvorgang mit dem Formular „Beschaffung“ aus.

Hochschulangehörige haben keinen allgemeingültigen Anspruch auf Auslagenerstattung; grundsätzlich erfolgt die Auslage zunächst auf eigene Rechnung und eigenes Risiko der jeweiligen Person. Tätigen Sie Auslagen auf eigenen Namen und Rechnung. Dem Händler gegenüber treten Sie als Privatperson auf, nicht als Beauftragte/r der Hochschule.

Die Beantragung der Auslagenerstattung erfolgt Mittels des vollständig ausgefüllten Formulars „Auslagenerstattung“. Der Antrag auf Auslagenerstattung ist durch die Antragstellerin/dem Antragsteller eigenhändig zu unterzeichnen und mit dem Originalbelegen bei der Hochschule einzureichen. 

Bitte senden Sie Ihre Anträge und Fragen an die Ansprechpartnerin für das Thema Beschaffung und Vergabe in der HfS Ernst Busch:

Anja Lieweke
finanzen@hfs-berlin.de
Tel. (030) 75 54 17 - 156