Bewerben
Hier finden Sie alle Informationen zum Bewerbungsverfahren im Studiengang Schauspiel für einen Studienbeginn im Sommersemester 2026. Der nächste Bewerbungszeitraum ist vom 13. Juni bis 12. August 2025.
Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium Schauspiel
- Die besondere künstlerische Begabung einschließlich der dazugehörigen berufsspezifischen Anlagen und Fähigkeiten.
- Die erfüllte Schulpflicht.
- Bei ausländischen Bewerber*innen die angemessene Beherrschung der deutschen Sprache.
Zulassungsverfahren
Für das Zulassungsverfahren haben sich die Bewerber*innen selbstständig vorzubereiten. Das zweistufige Zulassungsverfahren gliedert sich in:
- Vorauswahl (Oktober bis Januar)
- Zugangsprüfung (Dezember bis Februar)
Vorauswahl
Für die Vorauswahl bringen eingeladene Bewerber*innen bitte mit:
- Zwei unterschiedliche Rollenausschnitte.
- Ein Lied, Song oder Chanson.
Die Bewerber*innen wählen aus der dramatischen Literatur zwei unterschiedliche Rollen aus, von denen eine dem persönlichen Erfahrungsbereich entsprechen sollte. Aus beiden Rollen werden Ausschnitte von etwa fünf Minuten gewählt und allein vorgespielt. Ist eine Szene mit Partner*in gewählt, hat man sich die Handlungen und Worte der Partnerin bzw. des Partners vorzustellen. Es soll immer nur eine Figur gespielt werden. Es geht um das konkrete Verhalten der Figur in konkreter Situation und nicht um die Rezitation eines dramatischen Textes.
Requisiten und Vorspielkleidung wie etwa Kostüm oder Kostümteile werden selbst mitgebracht. Wenn sich die Bewerber*innen und nicht auf einem eigenen Instrument begleiten oder ein instrumentales Playback vorbereitet haben, werden die Lieder in der Vorauswahl ohne Instrumentalbegleitung vorgetragen.
Zugangsprüfung
Nach bestandener Vorauswahl werden Hinweise für die Zugangsprüfung gegeben. Die Teilnahme an der Zugangsprüfung zählt nicht als separater Versuch. Die Bewerber*innen werden aufgefordert weitere Unterlagen im Bewerbungsportal zu hinterlegen:
- Ein tabellarischer Lebenslauf.
- Ein ärztliches Attest über einen unbedenklichen Gesundheitszustand und eine den Anforderungen der Ausbildung entsprechende allgemeine körperliche Leistungsfähigkeit sowie eine Bescheinigung der stimmlichen Eignung von einem HNO-Arzt. Beide Atteste dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
Vor Ort besteht die Zugangsprüfung aus:
- Vorspiel von zwei oder mehr unterschiedlichen Rollenausschnitten, in der Regel die Rollen der Vorauswahl sowie eine neue zusätzliche Rolle.
- Vortrag eines Liedes, Songs oder Chansons. Eine Klavierbegleitung wird seitens der Hochschule angeboten und hierfür bereitgestellt.
- Verschiedenen Prüfungsteilen, in denen musikalische Anlagen und Fähigkeiten sowie körperliche Ausdrucksmöglichkeiten festgestellt werden.
Bewerbung für das Zulassungsverfahren
Um zur Vorauswahl eingeladen zu werden, registrieren Sie sich zum Bewerbungszeitraum im Bewerbungsportal. Gehen Sie sicher, dass Sie Ihre Bewerbung vollständig abschicken:
- Nehmen Sie sich eine Auflistung Ihrer bisherigen künstlerischen Betätigungen bzw. einen tabellarischen Lebenslauf zur Hand und füllen Sie wie erfragt im Bewerbungsportal aus.
- Laden Sie Ihr letztes Schulzeugnis bzw. Abschlusszeugnis hoch.
- Nach erfolgreicher Übermittlung Ihrer vollständigen Bewerbung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung mit personalisiertem Verwendungszweck im Posteingang Ihres Bewerbungsaccounts. Achten Sie darauf Ihren Verwendungszweck richtig anzugeben, damit Ihre Bewerbung zugeordnet werden kann.
- Der Zahlungseingang, dessen Vorgang drei bis fünf Werktage dauern kann, wird bestätigt. Haben Sie einige Wochen Geduld bis Sie die Einladung zur Vorauswahl erhalten.
In der Zwischenzeit bitten wir Sie von Rückfragen abzusehen. Bitte schicken Sie keine zusätzlichen Unterlagen per Post. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren kann grundsätzlich nur zweimal erfolgen. Unzulässige Bewerbungen werden nicht bearbeitet und abgelehnt. Das Zulassungsverfahren findet in der Hochschule statt.
Termine
Die vollständige Bewerbung für die Vorauswahl muss im Bewerbungszeitraum online im Bewerbungsportal hinterlegt werden. Die Zulassungsanträge müssen innerhalb der von der Hochschule festgelegten Bewerbungsfrist eingegangen sein.
Kosten
An der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch wird von den Bewerber*innen für das Zulassungsverfahren ein Entgelt in Höhe von 30,00 € erhoben. Bei einer Einladung zur Zugangsprüfung fällt kein neues Entgelt an.
Beratung
Zusätzliche Fragen zur formellen Eignung für den Studiengang beantworten die Mitarbeiter*innen des Studierendenservice telefonisch:
Montag bis Freitag von 10 – 11 Uhr
T +49 30 755 417 - 333
studienberatung@hfs-berlin.de