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Das A-Z zum Studium an der Ernst Busch

Hier werden Informationen rund um das Studium an der HfS Ernst Busch laufend aktualisiert.

A

Akademisches Jahr – beginnt an deutschen Hochschulen am 1. Oktober und besteht jeweils aus einem Winter- und einem Sommersemester.

Akademischer Senat – demokratisches Gremium, in dem sich die gewählten Vertreter*innen aller zur Hochschule gehörenden Gruppen (Professor*innen, Mittelbauer*innen, sonstige Mitarbeitende und Studierende) regelmäßig zusammenfinden und über alle wichtigen inhaltlichen und strukturellen Belange des Hochschulalltags diskutieren und abstimmen.

Annex Anbau; an der HfS Bezeichnung für den weiß verputzten Anbau des Hauptgebäudes, in dem sich die Büros der Administration und der Lehrenden befinden.

ASIMUT ist eine Software für die Termin- und Raumplanung. Alle Studierenden der HfS haben zu ASIMUT einen Zugang mit denselben Login-Daten, die sie für das Online-Portal der Hochschule angegeben haben, und finden hier ihren persönlichen Stundenplan und eine Übersicht über andere Veranstaltungen in der Hochschule.

AStA – (kurz für:Allgemeiner Studierendenausschuss) vertritt die Interessen der Studierenden einer Hochschule. Er wird vom → Studierendenparlament (kurz: StuPa) gewählt und ist an die Beschlüsse des StuPa gebunden. Der AStA verantwortet den Haushalt der Studierendenschaft und kann einzelnen Studierenden Darlehen zur Überbrückung einer Notlage gewähren. Er tagt mindestens zweimal pro Semester. Informationen werden im → Info-Kasten im Foyer ausgehängt und hier.

Auslandsaufenthalte  siehe → DAAD, → Erasmus+ und → PROMOS

Autoload-Verfahren – entspricht dem außerhalb des Hochschulbereichs weit verbreiteten SEPA-Lastschriftverfahren. Um am Autoload-Verfahren, das zum Bezahlen in Mensen genutzt werden kann, teilnehmen zu können, müssen sich Interessierte an einer Mensakasse registrieren lassen und dabei ihre → Mensakarte sowie einen Lichtbildausweis und die EC-Karte vorlegen. Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Studierendenwerks hier

B

bat-Studiotheater ist eine Spielstätte für die Studio-, Diplom- und Praktikumsinszenierungen der Studiengänge der HfS. Zudem finden Werkstattabende der Studierenden der Hochschule statt. Das Theater befindet sich in der Belforter Str. 15 (Prenzlauer Berg) und wird als experimenteller Aufführungsraum von allen Abteilungen der Hochschule genutzt.

BaföG – (kurz für: Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche finanzielle Hilfe für Studierende, die beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden kann. Hilfestellungen bei der Vorbereitung des Antrags kann das Studierendenwerk geben. Weitere Informationen finden sich u.a. hier

Bibliothek Die Bibliothek der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch befindet sich in den Räumen 1.36 und 2.35 der Zinnowitzer Str. 11 und ist auf die speziellen Bedürfnisse der an der HfS angebotenen Studiengänge angepasst. Sie umfasst neben einem großen Buchbestand auch eine umfangreiche Filmsammlung, darunter auch viele bekannte Theaterinszenierungen, eine große Hörbuch-/ Hörspiel- und Musik-CD-Sammlung sowie die beiden bekanntesten deutschsprachigen Theaterzeitschriften – „Theater der Zeit“ und „Theater heute“ – nahezu vollständig seit Erscheinungsbeginn. Der Medienbestand der Bibliothek der Hochschule ist für alle (auch externen) Interessierten innerhalb des Leseraumes frei nutzbar. Medien ausleihen dürfen jedoch nur Angehörige der HfS. Der Gesamtbestand ist im Online-Katalog recherchierbar (hier).

 

C

Credit Points – siehe → ECTS-Punkte
 

D

DAAD – (kurz für: Deutscher Akademischer Austauschdienst) ist die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern und wird als Verein von den deutschen Hochschulen und Studierendenschaften getragen. Der DAAD stellt der HfS Mittel für → PROMOS- und → STIBET-Stipendien sowie für den → DAAD-Preis zur Verfügung. Darüber hinaus können Studierende sich beim DAAD für die individuelle Förderung eines Auslandsstudiums bewerben.

DAAD-Preis – ist mit 1.000 € dotiert und kann von jeder deutschen Hochschule einmal im Jahr an einen ausländischen Studenten oder eine ausländische Studentin ab dem 2. Studienjahr vergeben werden. Kandidat*innen sollen sich durch besondere akademische Leistungen und bemerkenswertes gesellschaftliches oder interkulturelles Engagement hervorgetan haben. Wichtig ist, dass der Preis nur an Studierende verliehen werden darf, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, bei denen es sich also um sogenannte Bildungsausländer*innen handelt. Das Preisgeld wird der HfS vom → DAAD zur Verfügung gestellt.

DeutschlandstipendiumStipendium über monatlich 300 Euro, das sich jeweils zur Hälfte aus Mitteln des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) und aus Stipendienbeiträgen privater Förderer zusammensetzt. Nähere Informationen finden sich hier

 

E

ECTS-PunkteLeistungspunkte für erbrachte Studienleistungen, die nach dem European Credit Transfer System berechnet werden. Das System wurde an europäischen Hochschulen eingeführt, um die Anerkennung von Studienleistungen aus dem In- und Ausland zu strukturieren und zu erleichtern. Die Leistungspunkte werden pro Modul vergeben. Wie viele Punkte für ein konkretes Modul vergeben werden, ist je nach Zahl der dazugehörigen Lehrveranstaltungen und deren Stundenumfang unterschiedlich. Welche Module in welchem Studiengang absolviert werden müssen, ist in der jeweiligen → Studien- und Prüfungsordnung festgehalten.

Eduroam ist eine internationale Hochschulinitiative, die es Studierenden und Wissenschaftlern ermöglicht, weltweit an allen teilnehmenden Hochschulen einfach und kostenlos → WLAN zu nutzen.

Entlastungsschein(auch „Laufzettel“ genannt) bestätigt, dass Studierende am Ende ihres Studiums digitale Schlüssel, Medien aus der Bibliothek, Requisiten, Kostüme etc. abgegeben und ggf. noch ausstehende Mahngebühren bezahlt haben. Dieser Schein muss beim Studierendenservice in Raum 2.79 abgegeben werden. Das Formular findet sich hier

Erasmus+ Programm der EU-Kommission, das Studierende während eines Gaststudiums an einer ausländischen Partner-Hochschule finanziell unterstützt, die Befreiung von (dort evtl. üblichen) Studiengebühren garantiert und die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erleichtert. An der HfS sind Bewerbungen mit einem ausgefüllten Antragsformular und vollständigen Bewerbungsunterlagen direkt an das Referat für Studienangelegenheiten zu richten. Für das Auslandsstudium muss eine Hochschule gewählt werden, mit der die HfS für den relevanten Studiengang ein Partnerschaftsabkommen hat. Weitere Informationen unter www.hfs-berlin.de/studium/studium/internationales/.

Evaluation → Qualitätssicherung

Exmatrikulation – Nachder Beendigung des Studiums, idealerweise also nach dem Bestehen der Abschlussprüfung, erfolgt die Exmatrikulation. Sie ist damit das Gegenstück zur → Immatrikulation zu Beginn des Studiums. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Exmatrikulation muss im Studierendenservice eingereicht werden, und zwar möglichst zusammen mit dem → Entlastungsschein. Der letztmögliche Exmatrikulationstermin ist der letzte Tag des Semesters, in dem das Studium abgeschlossen wurde, also der 31.03. für das Wintersemester und der 30.09. für das Sommersemester. Wer schon früher exmatrikuliert werden möchte (z.B. weil ein Arbeitsvertrag dies voraussetzt), trägt den gewünschten Termin auf dem Antrag auf Exmatrikulation ein.

F

Filmfriend ist ein Streaming-Portal für Bibliotheken, über das kostenlos Filme, Serien und Dokus gestreamt werden können. Einen Zugang kann jedes Mitglied der HfS in der Hochschulbibliothek beantragen.

Frauenbeauftragte – Die hauptamtliche Frauenbeauftragte der HfS ist Interessenvertreterin und Beraterin in Fragen von Chancengleichheit an der Hochschule. Sie vertritt die Belange und Interessen aller Frauen an der Hochschule und unterstützt die Leitung und die zentralen Gremien in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern. Weiter Informationen, z.B. zu Sprechstunden, Kontaktdaten usw., finden sich hier

Förderverein – unterstützt studentische Projekte und hilft mit Darlehen einzelnen Studierenden finanzielle Notlagen zu überstehen. Darüber hinaus übernimmt der Verein regelmäßig die Kofinanzierung von einem oder mehreren -> Deutschlandstipendien. Zur Seite des Fördervereins.

 

G

Gasthörerschaft Gasthörer*innen können auf Antrag ein Semester lang einzelne Lehrveranstaltungen besuchen. Die Teilnahme ist zahlungspflichtig. Anders als bei einer -> Nebenhörerschaft werden die betroffenen Personen jedoch nicht an der HfS immatrikuliert, bekommen kein → Semesterticket und können keine Prüfungen ablegen. Ob eine Gasthörerschaft möglich ist, prüft und entscheidet die für den jeweiligen Studiengang zuständige Abteilung der HfS.
 

H

Hochschulleitung – bestehtaus dem/der Rektor*in, dem/der Prorektor*in und dem/der Kanzler*in. Während der/die Rektor*in die Richtlinienkompetenz bei der künstlerischen Weiterentwicklung der Hochschule hat und sie nach außen vertritt, ist der/die Kanzler*in als Leiter*in der Adminstration zuständig für Haushalt, Personal, die Gebäude sowie für Rechtsfragen.

Hochschulrat – Gremium, in dem die Hochschulleitung mit der für die HfS zuständigen Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung und vier Vertreter*innen aus der Kultur über grundsätzliche strukturelle Angelegenheiten wie z.B. den Haushalt der Hochschule, über die Einrichtung weiterer Studiengänge oder über die Kandidat*innen, die für die Wahl zur Hochschulleitung vorgeschlagen sind, beraten.

Hochschulsport Studierende der HfS können das Sportangebot der übrigen staatlichen Berliner Hochschulen nutzen. Weitere Informationen finden sich z.B. unter:

Hochschulsport TU
Hochschulsport FU
Hochschulsport HU
Hochschulsport Beuth
Hochschulsport HTW

HZT Berlin (kurz für: Hochschulübergreifendes Zentrum Tanz Berlin), wird getragen durch die Universität der Künste Berlin (UdK) und die HfS. Das HZT ist am Campus Uferstudios (Berlin-Wedding) und am Zentralstandort der HfS in der Zinnowitzer Straße lokalisiert und bietet drei Studiengänge an: den Bachelorstudiengang Tanz, Kontext, Choreographie und die beiden Masterstudiengänge Choreographie und Solo/ Dance/ Authorship. Der Masterstudiengang Choreographie (MaC) ist der HfS zugeordnet.
 

I

Immatrikulation – Einschreibung an einer Hochschule zu Beginn des Studiums. Zur Immatrikulation müssen alle neu zugelassenen Studierenden der HfS im dafür festgelegten Zeitraum persönlich im → Studierendenservice vorbeikommen. Sie ist das Gegenstück zur -> Exmatrikulation am Ende des Studiums. Nach jedem Semester ist außer­dem eine Rückmeldung im Referat für Studienangelegenheiten erforderlich. Dies gilt auch für Urlaubssemester und geschieht durch die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags.

Info-Kasten Glaskasten auf der Rückseite der Pförtnerloge im Foyer der Hochschule. Hier werden Informationen des Rektorats, des Studierendenservice, des AStA, der Frauenbeauftragten, des Personalrats und der Abteilungen Regie, Puppenspiel und Schauspiel sowie des Masterstudiengangs Choreographie ausgehängt.

Internet – → Eduroam und → WLAN

K

Krankenversicherung – Alle Studierenden müssen zur → Immatrikulation einen Nachweis ihrer Krankenversicherung vorlegen und zwar in Form eines Bestätigungsschreibens der jeweiligen Krankenkasse. (Eine Kopie der Versichertenkarte ist nicht ausreichend!) Die Versicherungsbescheinigung ist für die Zeit des gesamten Studiums gültig. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird die Hochschule von der Krankenkasse informiert und kann dann unter Umständen die Einschreibung verweigern. Nach der → Exmatrikulation informiert die HfS die Krankenkasse über die Beendigung des Studiums.

Künstlerisches Betriebsbüro (KBB) wird manchmal auch Disponenz genannt und gehört zujedem Theater und damit auch zur HfS mit ihren drei Bühnen. Hier werden alle Termine und Informationen so koordiniert, dass möglichst zur richtigen Zeit die richtigen Künstler*innen auf der richtigen Bühne und im richtigen Bühnenbild vor dem richtigen Publikum stehen. Der Spielplan auf den drei Bühnen der HfS, Gastspiele sowie die technischen Supports für die Probe- und Studiobühnen werden hier geplant. In der technischen Planabsprache stimmt das KBB gemeinsam mit der Bühnen- und Technischen Leitung die Bühnenzeiten und Supports angemeldeter Projekte ab. Sie findet an jedem Dienstag um 14 Uhr im Büro des KBB im Raum 0.74 in der Zinnowitzer Str. statt. Anmeldungen für die TPA sollen bitte spätestens eine Woche vorher per Email (kbb@hfs-berlin.de) an das KBB geschickt werden. Telefonisch ist das KBB unter 030 755 417 – 240 zu erreichen.

Künstlerische Tätigkeiten außerhalb der Hochschule – Mit der → Immatrikulation besteht die Verpflichtung, sich im Falle von künstlerischen Tätigkeiten außerhalb der Hochschule bei der jeweils zuständigen Abteilungsleitung eine Genehmigung einzuholen. Die Genehmigung kann erst nach Vorlage des noch nicht geschlossenen Vertrages erfolgen. Unterrichtsversäumnisse aufgrund externer Aktivitäten müssen vorab durch einen Urlaubsantrag für die Zeit ab dem ersten Tag der Abwesenheit gestellt werden. Das entsprechende Formular liegt in den Abteilungen vor. Ab zehn Tagen Abwesenheit in einem Semester, egal ob zusammenhängend oder unzusammenhängend, muss im Vorfeld ein Termin für ein Beratungsgespräch im Referat für Studienangelegenheiten verabredet und zusammen mit einem Mentor oder einer Mentorin wahrgenommen werden. Im Rahmen der Beratung wird festgestellt, wie viel Unterricht durch das externe künstlerische Engagement versäumt wird und wann dieser nachgeholt werden kann. Im ersten Studienjahr ist es nur in Ausnahmefällen möglich, außerhalb der HfS für künstlerische Tätigkeiten Verpflichtungen einzugehen.
 

L

LADG - Seit Juni 2020 hat das Land Berlin als einziges Bundesland ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Hier finden Sie alle Informationen und den genauen Wortlaut des Gesetzes.  

Leistungspunkte – siehe → ECTS-Punkte
 

M

Matrikelnummer – wird jedem/ jeder Studierenden bei der → Immatrikulation an einer Hochschule verliehen und dient der eindeutigen Identifizierung einer Person innerhalb des Studierendenverzeichnisses („Matrikel“). Dadurch, dass jede Nummer nur ein einziges Mal vergeben wird, können Verwechslungen ausgeschlossen werden.

Mensa Die Mensa der HfS wird wie fast alle Berliner Hochschulmensen vom studierendenWERK BERLIN betrieben und befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes der Hochschule in der Zinnowitzer Straße 11. Im Regelfall hat sie montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. (In der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Ende des Sommersemesters und dem Beginn des Wintersemesters ist die Mensa für ca. 6 bis 8 Wochen geschlossen! Der genaue Zeitraum wird per Aushang an der Essensausgabe der Mensa und auf der Website des Studierendenwerks veröffentlicht.) Studierende der HfS können aber auch in allen anderen Berliner Mensen essen. Bezahlt werden kann überall nur noch mit der → MensaCard. Der Standortplan der Mensen findet sich hier

MensaCard – In den Mensen und Cafeterien des studierendenWERKs BERLIN kann nur noch mit der MensaCard bezahlt werden. Studierenden erhalten sie entweder bei der → Immatrikulation im → Referat für Studienangelegenheiten oder bei Vorlage ihres Studierendenausweises und gegen ein Pfand von 1,55 Euro an einer Mensa-Kasse. Mit Bargeld aufgeladen werden kann die MensaCard an den Aufwertern, die in allen Einrichtungen zu finden sind. Ebenfalls möglich ist die Nutzung des bargeldlosen → Autoload-Verfahrens.

Mentor*in In den Studiengängen der HfS werden die einzelnen Studienjahre von ein bis zwei Mentor*innen betreut, die den Jahrgang im Regelfall von der → Immatrikulation bis zur → Exmatrikulation begleiten und den Studierenden ihres Studienjahrs als Hauptansprechpartner*innen zur Verfügung stehen. (In Abweichung vom landläufigen Gebrauch der Bezeichnung handelt es sich hierbei nicht um ein Mentoring im Sinne einer gezielten Karriereförderung durch Eins-zu-Eins-Betreuung, sondern eher um eine Funktion, die der eines Klassenlehrers/ einer Klassenlehrerin an allgemeinbildenden Schulen entspricht.)

Modul abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich aus mindestens zwei inhaltlich zusammengehörigen Lehrveranstaltungen zusammensetzt. Module werden im Regelfall mit einer benoteten Leistung (beispielsweise Klausur, mündliche Prüfung, Szenenstudium o.ä.) abgeschlossen und gehen mit einer bestimmten Anzahl an -> ECTS-Punkten in das → Transcript of Records des/der Studierenden ein.
 

N

Nebenhörerschaft Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können an der HfS als Nebenhörer*in immatrikuliert werden, wenn dies zur Durchführung ihres Studiums erforderlich ist, und dürfen in dieser Zeit auch Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Ob eine Nebenhörerschaft möglich ist, prüft und entscheidet die für den jeweiligen Studiengang zuständige Abteilung der HfS. Nebenhörer*innen müssen nicht die vollen Immatrikulations- bzw. Rückmeldegebühren entrichten, sondern nur die Kosten für das → Semesterticket tragen.

 

O

Open Access – ist eine internationale Bewegung und fordert den freien sowie kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Materialien. Derzeit wird ein Netzwerk im deutschsprachigen Raum zum Thema Open Access in den Künsten aufgebaut, an dem die HfS mitarbeitet. In der zweiten Jahreshälfte 2021 soll ein Dokumentenserver (Repositorium) in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik Hanns Eisler und der Kunsthochschule Weißensee Berlin online gehen. Hier werden Materialien (Artikel, Fotos, Videos etc.), die einen Einblick in die künstlerische Arbeit der HfS wiedergeben, zur freien Verfügung gestellt.

 

P

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit laufen alle Informationsstränge zur HfS und ihrer Darstellung in der Öffentlichkeit zusammen, z.B. Presse­anfragen, die Veröffentlichung der Monatsspielpläne, die Planung von öffentlichen Veranstal­tungen oder Plakate und Postkarten für die Produktionen, die in der HfS entstehen. Die Abteilung hält Kontakt zu den Presse- und Medienvertreter*innen der lokalen und überre­gionalen Medien, zu Politik, Administration und zu den Alumnae und Alumni der Hochschule. Wer für eine eigene Veranstaltung Flyer, Postkarten oder Plakate erstellen möchte, sollte sich zuvor unbedingt in der Pressestelle beraten lassen. Alle Kontaktdaten finden sich hier.

Pinnwand Bereich der Hochschul-Website, der unter https://www.hfs-berlin.de/pinnwand/ zu finden ist. Alle Studierende erhalten nach Beginn des Studiums eine Einladung hierfür und können im Folgenden sowohl auf der Pinnwand ein individuelles Profil erstellen (Bsp. hier) als auch die Pinnwand nutzen. Bei Fragen und Probleme wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.

PROMOS – Im Rahmen des PROMOS-­Programms vergibt die HfS aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) Stipendien für künstlerische Projekte, Praktika sowie Fachkurse im Ausland. Für künstlerische Vorhaben von bis zu sechs Monaten können sich Studierende der HfS mit einer Projektbeschreibung im Referat für Studienangelegenheiten bewerben. Das Stipendium beinhaltet Reisekostenpauschalen und/oder Teilstipendien für den geplanten Aufenthalt. Die konkreten Förderraten für jedes Zielland werden jährlich vom DAAD festgelegt und müssen von den teilnehmenden Hochschulen berücksichtigt werden. Kriterien für die Ver­gabe der PROMOS­-Stipendien sind neben ausgezeichneten Studienleistungen und guten Sprachkenntnissen die Überzeugungskraft des jeweiligen Vorhabens und die Motivation.

Psychologische Beratung – siehe → Türöffner

Q

Qualitätssicherung – Die HfS ist Mitglied im Arbeitskreis Evaluation und Qualitätssicherung der Berliner und Brandenburger Hochschulen (AKQS). Sie versteht Qualitätsmanagement als gemeinsames Engagement für ein hohes Niveau der künstlerischen Ausbildung und für eine Kultur des intensiven Austauschs über Strukturen und Prozesse in Studium und Lehre. Gemäß der Evaluationsordnung der HfS sollen die Studienbedingungen regelmäßig bewertet werden. Aufgrund der Kleinheit der Studiengänge sind dafür Gruppeninterviews und ggf. zusätzliche Online-­Befragungen vorgesehen. Besonders für die jährlichen Gruppengespräche ist dabei der Einsatz von Studierenden gefragt, die bereit sind, ihre Ansichten und Verbesserungsvorschläge zu den Lehrveranstaltungen und den allgemeinen Studienbedingungen darzustellen. Das Qualitätsmanagement an der HfS wird vom → Studierendenservice betreut und umfasst folgende Instrumente zur kontinuierlichen Verbesserung von Studium und Lehre:

Evaluation der allgemeinen Studienbedingungen, Studiengangevaluationen, themenbezogene Evaluationen, Gruppeninterviews, Absolvent*innenbefragungen, Akkreditierung und Reakkreditierung.
 

R

Requisiten- und Kostümfundus – Der Schauspiel-Kostümfundus beherbergt auf über 200 Quadratmetern alles vom Schuh bis zur Kopfbedeckung. Darüber hinaus gibt es auch eine eigene Gewandmeisterei/ Schneiderei für die Anfertigung von Kostümen und für Reparaturen. Die Mitarbeiterinnen beraten und geben Hilfestellung bei der Figurenfindung über das Kostüm. Zusätzlich zum Kostümfundus existiert auch ein reichhaltiger Requisitenfundus sowie in der Abteilung Puppenspiel der Puppen- und Maskenfundus. In den Werkstätten, die nicht nur für Reparaturen da sind, entstehen durch die Puppenbauer*innen der HfS ständig neue Geschöpfe.

Rückmeldung – Eine Rückmeldung ist vor jedem neuen Semester im Referat für Studienangelegenheiten notwendig und geschieht durch die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrages. Die entsprechende Zahlungsaufforderung mit dem für sie personalisierten Verwendungszweck erhalten alle Studierenden über den Account, den sie zur Bewerbung auf dem Online-Portal der HfS angelegt haben.
 

S

Schwangerschaft & Mutterschutz – Die → Frauenbeauftragte der HfS berät und informiert alle Hochschulangehörigen zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium.

Schwarzes Brett – siehe → Info-Kasten und → Pinnwand

Semster An deutschen Hochschulen beginnt das → akademische Jahr am 1. Oktober und besteht aus einem Winter- und einem Sommersemester. Unabhängig von den hochschul- oder studiengangsspezifischen → Vorlesungszeiten dauert das Wintersemester immer vom 01.10. bis 31.03. und das Sommersemester vom 01.04. bis 30.09. Diese Daten bestimmen die Gültigkeit von → Studienbescheinigungen, Studierendenausweis und → Semesterticket.

Semestergebühren – Für jedes → Semester sind im Voraus Beiträge zu zahlen, die sich aus der Immatrikulations­- bzw. Rückmeldegebühr, dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk, dem AStA­-Beitrag und dem Entgelt für das Semesterticket zusammensetzen. Die Beträge der einzelnen Semester können u.a. durch die veränderlichen Kosten für das Semesterticket leicht voneinander abweichen.

Semesterticket persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die jeweils für das laufende → Semester gültig ist. Der → Studierendenausweis ist durch den Aufdruck „Semesterticket Berlin ABC“ sowie ein Hologramm als Semesterticket gekennzeichnet. Die Kosten für das Semesterticket sind ein Pflichtbeitrag für alle ordentlichen Studierenden Berlin. Die Bezahlung ist Voraussetzung für die Immatrikulation und Rückmeldung. In besonderen Fällen ist eine Befreiung von der Beitragspflicht oder ein Zuschuss zum Ticketbeitrag möglich. Ein Formular zur Befreiung vom Semsterticketbeitrag findet sich im Downloadbereich der Hochschule, Gast­hörer haben keinen Anspruch auf ein Semesterticket.

Selbständigkeitserklärung/ eidesstattliche Erklärung – Dokument, das bei der Abgabe von wissenschaftlichen Arbeiten (z.B. Diplom-, Bachelor und Masterarbeiten) beigelegt werden muss. Der/die Verfasser*in erklärt in dem Dokument, dass es sich bei der vorliegenden Arbeit um sein/ihr geistiges Eigentum handelt, die Arbeit selbständig und nur mithilfe ausgewiesener und gekennzeichneter Hilfsmittel und Quellen verfasst wurde.

Stipendien – Die HfS vergibt → Deutschlandstipendien sowie Stipendien aus den DAAD-Förderlinien → PROMOS und → STIBET. Die jeweiligen Modalitäten und Anforderungen der Stipendienprogramme an der HfS werden zu jedem aktuellen Bewerbungszeitraum auf der Hochschul-Website veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Stiftungen mit unterschiedlichen Schwer­punkten und Förderbedingungen, bei denen sich Interessierte direkt bewerben können. Weitere Infos finden Sie hier.

STIBETAus STIBET-­Mitteln des → DAAD kann die HfS jedes Jahr eine gewisse Anzahl an Studienabschlussstipendien an ausländische Studierende vergeben, die im Verlauf des Studiums gute Leistungen erbracht haben und bei denen zu erwarten steht, dass sie binnen eines Jahres ihr Studium erfolgreich abschließen werden. Insbesondere sollen Studierende unterstützt werden, die ohne eigenes Verschulden in eine finanziell schwierige Situation geraten sind und die sich durch die STIBET­-Förderung unbelasteter von finanziellen Sorgen auf ihren Studienabschluss vorbereiten können sollen. Um festzustellen, an wen die Stipendien vergeben werden sollten, informieren die Mitarbeiter*innen des Studierendenservice die Fachabteilungen jeweils im Wintersemester darüber, welche ausländischen Studierenden ihr letztes Studienjahr begonnen haben, und bittet um die Empfehlung konkreter Kandidat*innen für die Förderung.

Studienberatung in der Allgemeinen Studienberatung werden Fragen von Studieninteressierten zum Studienangebot, zur Qualifikation und zum Zulassungsverfahren beantwortet. Dies ist im persönlichen Gespräch, telefonisch oder per E-Mail möglich.

StudienbescheinigungBei der Immatrikulation und bei jeder Rückmeldung erhalten Studierende zusammen mit Ihrem → Studierendenausweis bzw. → Semesterticket jeweils sechs maschinell ausgestellte Studienbescheinigungen zur Vorlage bei Ämtern, Versicherungen etc.

Studienfinanzierung – Nach erfolgreich erhaltenem Studienplatz tritt oft die Frage nach der Studienfinanzierung auf. Das → studierendenWERK BERLIN berät Studierende bei Fragen der Studienfinanzierung und unterstützt sie auch bei der Vorbereitung eines BaföG-Antrags. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter*innen des → Studierendenservice für Fragen zur Verfügung.

Studien- und Prüfungsordnungen können auf der Website der Hochschule unter dem Reiter Studium im jeweiligen Fach eingesehen werden und werden stets nach Bedarf aktualisiert.

Studienvoraussetzungen/ Anerkennung von LeistungenInformationen hierzu sind auf der Website der Hochschule im jeweiligen Studiengang verfügbar. Bei Fragen stehen die Miarbeiter*innen des → Studierendenservice zur Verfügung.

Studierendenausweis wird bei der Immatrikulation und bei jeder Rückmeldung für das jeweils beginnende → Semester ausgestellt. Gilt gleichzeitig als → Semesterticket

Studieren mit Kind Die Mitarbeiter*innnen des Studierendenservice beraten zu den Möglichkeiten, die Studierenden mit Kind die Studienorganisation erleichtern können, z.B. die Beantragung eines → Teilzeitstudiums oder eines → Urlaubssemesters. Für weitere Fragen steht auch die → Frauenbeauftragte zur Verfügung.

Studierendenservicebefindet sich in den Räumen 2.79 und 2.80 des Annex und steht bei allen organisatorischen Fragen zur Seite. Die Mitarbeiter*innen nehmen die → Immatrikulation, → Rückmeldungen und → Exmatrikulation aller Studierenden vor und beraten u.a. in Angelegenheiten zur Studienstruktur, Studienfinanzierung, Studienwechsel, Auslandsaufenthalten und Anerkennungsverfahren. Kontaktinformationen finden sich hier

StudierendenWERK – Dienstleister für Studierende der Berliner Hochschulen und betreibt im Auftrag des Landes Berlin unter anderem Mensen und Wohnheime. Darüber hinaus leistet das Studierendenwerk mit seinen Beratungsangeboten Hilfestellungen bei Fragen zur Studienfinanzierung, bietet eine psychologische Beratung an und organisiert kulturelle Angebote für Studierende.

StuPa – (kurz für: Studierendenparlament) ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden und besteht an der HfS aus 30 Mitgliedern. Das StuPa freut sich auf aktive Mitstreiter*innen und lädt zu seinen Sitzungen und Versammlungen alle Studierenden ein. Die offiziellen Mitglieder werden alle zwei Jahre gewählt, parallel zu den übrigen Gremienwahlen der Hochschule. Das StuPa wählt in seiner ersten Sitzung einen Vorsitz und eine Stellvertretung. Darüber hinaus wählt es den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und entscheidet für eine Amtszeit von zwei Jahren über die Satzung sowie den Haushalt der Studierendenschaft.

T

Technik Kontakt zur Technik finden Sie hier. Zum Technischen Supportformular kommen Sie hier. 

Teilzeitstudium – In den grundständigen Studiengängen der HfS besteht die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren, wenn die persönliche Situation eines/ einer Studierenden ein Vollzeitstudium unmöglich macht. Informationen und Beratung gibt es hierzu beim →Studierendenservice.

Transcript of Records – Dokument, das im → Studierendenservice für jede/n Studierende/n erstellt und gepflegt wird und in dem alle erbrachten Studienleistungen erfasst werden.

Türöffner (Konfliktsprechstunde) – Mediationsangebot für Studierende und Lehrende der HfS. Bei Konflikten und Problemen innerhalb des Studiums stehen erfahrene Mediator*innen den Betroffenen mit unterschiedlichen Methoden der Konfliktbearbeitung und – lösung beratend zur Seite. Sie steht allen die an der HfS lernen, lehren oder in anderer Weise tätig sind offen. Terminvereinbarungen können über die → Frauenbeauftragte getroffen werden.
 

U

Unfallversicherung – Für die Dauer des Studiums sind alle Studierenden der HfS bei der Berlin-Brandenburgischen Unfallkasse versichert. Sollte es auf dem Weg von oder zur Hochschule oder im Unterricht zu einer Verletzung kommen, muss sich der/die Betroffene nach der Erstversorgung im → Studierendenservice melden, um eine Unfallmeldung auszufüllen.

Urlaubssemester Wer das Studium an der HfS unterbrechen und keine Lehrveranstaltungen besuchen will, kann ein Urlaubssemester einlegen. (Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn ein Student oder eine Studentin nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit geht oder in einem fortgeschrittenen Studiensemester eine → künstlerische Tätigkeit außerhalb der Hochschule annimmt, durch die er oder sie für eine längere Zeit nicht an den Lehrveranstaltungen des eigenen Studienjahrs teilnehmen kann.) Frühestens zusammen mit der Rückmeldung und bis spätestens vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit kann ein Antrag auf Beurlaubung unter Angabe der Gründe über die Abteilungsleitung beim Rektor eingereicht werden. (Das entsprechende Formular findet sich hier) Urlaubssemester gelten nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester; der Studierendenstatus bleibt erhalten und man kann wählen, ob man das Semesterticket in dieser Zeit weiter beziehen möchte oder nicht. Während des Urlaubssemesters können Studierende Prüfungen ablegen, dürfen aber keine Lehrveranstaltungen besuchen. Studierende im Urlaubssemester erhalten kein BAföG. Während der Beurlaubung können Studierende von der Sozialbeitragspflicht befreit werden, wenn sie z. B. ein Praktikum außerhalb Berlins machen, im Ausland studieren oder schwanger sind bzw. sich im Mutterschutz befinden.

Aufgrund der spezifischen Ausbildungssituation an der Hochschule für Schauspielkunst sollen in der Regel zwei aufeinanderfolgende Semester als Urlaubssemester genommen werden. Ein einzelnes Urlaubssemester wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Wer sich unsicher ist, ob in seinem oder ihrem spezifischen Fall ein Urlaubssemester sinnvoll oder vielleicht sogar unumgänglich sein könnte, kann sich im → Studierendenservice beraten lassen.

V

Vorlesungszeit – Zeitraum innerhalb des → Semesters, in dem die Lehrveranstaltungen stattfinden. Diejeweiligen Daten für Beginn und Ende des Vorlesungszeitraums finden sich hier
 

W

WLAN – Über das EDUROAM-Netzwerk stellt die HfS ihren Mitgliedern einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung. Das entsprechende Antragsformular findet sich hier. Der Antrag muss am Bildschirm ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben und dann per Email geschickt oder an der Pforte der HfS abgegeben werden. Beim Ausfüllen des Formulars muss unbedingt die Codenummer notiert werden, die im Antrag generiert wird! Das ServiceCenter IT sendet dem oder der Antragsteller*in schnellstmöglich einen PDF-Antwortbrief mit dem individuellen Passwort, der mit der Codenummer entschlüsselt werden kann.
 

Z

Zulassung – Wer das Auswahlverfahren für einen der Studiengänge der HfS erfolgreich durchlaufen hat, erhält eine Zulassung zum Studium, die in einem entsprechenden Zulassungsbescheid verschriftlicht wird.

Zweitstudium – Voneinem Zweitstudium spricht man, wenn jemand bereits ein Studium an einer deutschen bzw. europäischen Hochschule abgeschlossen und ein entsprechendes Zertifikat (Abschlusszeugnis) erhalten hat und danach einen anderen grundständigen Studiengang studieren möchte.