Fragen zur Bewerbung
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Bewerbungsprozess an der HfS Ernst Busch. Die Bewerbungsvoraussetzungen und -verfahren der einzelnen Studiengänge unterscheiden sich im Detail. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Studiengänge selbst.
Studiengangsübergreifend:
Gibt es eine Altersbeschränkung für Bewerber*innen an der HfS?
Nein, es gibt für keinen der Studiengänge an der HfS eine Altersbeschränkung für Bewer-ber*innen.
Ich möchte mich an der HfS bewerben, habe aber Schwierigkeiten mit dem Online-Portal. Kann ich meine Bewerbung auch per Email oder per Post einreichen?
Nein, eine Bewerbung ist ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal möglich.
Kann ich, bevor ich mich bewerbe, mal in Unterrichten des Studiengangs, für den ich mich interessiere, hospitieren, um einen konkreteren Eindruck von den Studieninhalten zu bekommen?
Nein, eine Teilnahme an Unterrichten ist für Studieninteressierte oder andere externe Personen leider nicht möglich. Einmal im Jahr bietet die HfS einen „Tag der offenen Ernst Busch“ an (meist im Juni), an diesem Tag können Sie in Unterrichte hineinschnuppern. Schauen Sie regelmäßig auf unsere Webseite, dort wird der Tag rechtzeitig angekündigt.
Ich würde mich gerne vor meiner Bewerbung/ meinem Vorauswahl-Termin/ meiner Zugangsprüfung mit Studierenden des von mir gewählten Studiengangs unterhalten. Kann die Hochschule mir die entsprechenden Kontakte vermitteln?
Nein, das ist leider nicht möglich. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen wir die Kontaktda-ten unserer Studierenden nicht an Studieninteressierte herausgeben. Wir empfehlen den Besuch von Vorstellungen an der Hochschule. Hier bekommen Sie einen Einblick in die Arbeiten der Studierenden und können nach den Vorstellung mit ihnen ins Gespräch kommen.
Was kostet das Studium an der HfS? Erhebt die Hochschule Studiengebühren?
Nein, als staatliche Hochschule im Land Berlin erhebt die HfS keine Studiengebühren. Studie-rende müssen jedoch einen Semesterbeitrag von aktuell ca. 310 Euro entrichten, der sich aus verschiedenen Sozialbeiträgen und Verwaltungsgebühren sowie den Kosten für das Semes-terticket für die Berliner Verkehrsbetriebe zusammensetzt.
Ich habe mich online für ein Studium an der HfS beworben. Wo finde ich die Informati-onen zur Bankverbindung der Hochschule, um das Bearbeitungsentgelt für meine Bewerbung zu überweisen?
Bitte schauen Sie in den Posteingang im Profil Ihres Bewerbungsaccounts. Dort finden Sie eine Nachricht mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung“. Diese enthält sowohl die Bankver-bindung der HfS als auch den für Sie personalisierten Verwendungszweck, den Sie bei der Überweisung bitte unbedingt angeben müssen!
Ich habe die Zugangsdaten für mein Bewerbungsaccount vergessen. Was kann ich tun?
Bitte tragen Sie die Email-Adresse, mit der Sie sich beworben haben, als Benutzernamen ein und klicken Sie auf die Funktion „Neues Passwort setzen“. Sie erhalten dann ein neues Passwort per SMS an die in Ihrem Account hinterlegte Mobiltelefonnummer.
Obwohl ich die korrekten Zugangsdaten verwende, kann ich mich nicht mehr in mei-nem Bewerbungsaccount einloggen. Was kann ich tun?
Bitte löschen Sie in dem von Ihnen verwendeten Browser den Cache oder verwenden Sie einen anderen Browser und geben Sie als URL cms.hfs-berlin.de ein. Sie müssten sich nun wieder einloggen können.
Ich habe bei der Überweisung des Bearbeitungsentgelts einen falschen Verwendungs-zweck angegeben. Was soll ich jetzt machen?
Bitte schreiben Sie eine Email, in der Sie Ihr Problem kurz darstellen, an studienbera-tung@hfs-berlin.de und hängen Sie den Überweisungsbeleg an.
Ich habe unter Angabe des korrekten Verwendungszwecks das Bearbeitungsentgelt für meine Bewerbung auf das Konto der HfS überwiesen. Warum habe ich noch keine Eingangsbestätigung für meine Zahlung erhalten?
Im Normalfall dauert es bis zu 5 Werktage, bis eine Entgeltzahlung nicht nur auf dem Konto unserer Hochschule eingegangen, sondern auch im System verbucht und damit auf unserem Online-Portal sichtbar wird. Bei Zahlungen aus dem Ausland kann der Prozess entsprechend länger dauern. Sollten Sie jedoch auch acht bis zehn Tage nach Ihrer Überweisung noch kei-ne Eingangsbestätigung erhalten haben, melden Sie sich gerne per Email unter studienbera-tung@hfs-berlin.de.
Wie lange dauert das Studium an der HfS?
In den Diplomstudiengängen Schauspiel, Regie und Zeitgenössische Puppenspielkunst dauert das Studium vier Jahre, in den Masterstudiengängen Choreographie, Dramaturgie und Spiel && Objekt zwei Jahre.
Bietet die HfS die Unterbringung von Studierenden in Wohnheimen an?
Im Wohnheim des Studierendenwerks Berlin in der Neuen Hochstraße 49 steht Studierenden der HfS eine 5er WG zur Verfügung, deren Zimmer direkt über die Hochschule vergeben werden. Interessent*innen können sich unter studienberatung@hfs-berlin.de beim Studierendenservice melden, um zu erfragen, ob in absehbarer Zeit ein Zimmer frei werden wird bzw. um sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Darüber hinaus ist es trotz des kleinen Kontingents in jedem Fall aussichtsreich, sich zusätzlich über das Studierendenwerk für einen Wohnheimplatz zu bewerben und als Erstwunsch das Wohnheim in der Neuen Hochstraße anzugeben: https://www.stw.berlin/wohnen/
Vermittelt die HfS Übernachtungsmöglichkeiten für Bewerber*innen, die zur Voraus-wahl oder Zugangsprüfung von außerhalb nach Berlin kommen?
Nein, die HfS kann leider keine Übernachtungsmöglichkeiten anbieten oder vermitteln.
Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Kann ich mich noch nachträglich bewerben?
Nein, nach Ablauf der Bewerbungsfrist können wir leider keine Bewerbungen mehr entge-gennehmen. Sie können sich erst im nächsten Bewerbungs- und Auswahlverfahren wieder bei uns bewerben.
Ich interessiere mich für zwei an der HfS angebotene Studiengänge. Kann ich mich für beide bewerben?
Ja, Sie können sich gerne parallel für zwei verschiedene Studiengänge bewerben. Sollten Sie für beide eine Zulassung erhalten, müssten Sie sich jedoch für die Annahme von nur einer davon entscheiden, da Sie nicht gleichzeitig in zwei Studiengängen an der HfS studieren kön-nen.
Für internationale Studieninteressierte:
Ich habe einen ausländischen Schulabschluss. Muss ich zunächst ein Studienkolleg besuchen, bevor ich mich an der HfS bewerben kann?
Nein, wenn Sie sich für einen unserer Diplomstudiengänge bewerben möchten, müssen Sie in Ihrem Heimatland nur die Schulpflicht erfüllt haben. Der Besuch eines Studienkollegs ist nicht nötig.
Ich bin an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert und würde gerne über Erasmus für ein oder zwei Semester an der HfS studieren. Was muss ich tun?
Bitte wenden Sie sich an den/die Erasmus-Koordinator*in Ihrer Heimathochschule, damit er/sie prüfen kann, ob bereits ein Abkommen zwischen Ihrer Hochschule und der HfS besteht, und die zuständige Koordinatorin an der HfS kontaktieren kann.
Ich spreche noch nicht bzw. nur ein bisschen Deutsch. Kann ich an der HfS auch auf Englisch studieren?
Nein, die Unterrichtssprache in allen Studiengängen unserer Hochschule ist Deutsch. Daher müssen Sie für Ihre Bewerbung, spätestens aber zur Immatrikulation an der HfS Deutschkenntnisse auf dem für den Studiengang Ihrer Wahl geltenden Mindestniveau nachweisen.
Gibt es für internationale Studienbewerber*innen ein gesondertes Bewerbungsverfahren?
Nein, alle Studienbewerber*innen bewerben sich unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft über das Online-Portal der HfS und durchlaufen dasselbe Bewerbungs- und Auswahlverfahren.
Kann ich Bildungsnachweise (Zeugnisse etc.), die nicht auf Deutsch ausgestellt wurden, für meine Bewerbung im Bewerbungsportal hochladen?
Wenn Ihre Unterlagen im Original nicht in auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Chinesisch ausgestellt wurden, müssen Sie die Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache zusammen mit dem originalsprachigen Dokument in einer PDF-Datei hochladen. Diese muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt worden sein. Alle im Portal hochgeladenen Dokumente müssen bei der Einschreibung entweder im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorgelegt werden.
Für den Studiengang Schauspiel:
Ich studiere bereits an einer anderen Hochschule Schauspiel. Kann ich mich als Hochschulwechsler*in direkt an der HfS immatrikulieren, ohne zuvor das Auswahlverfahren durchlaufen zu müssen?
Hochschulwechsler*innen, die bereits an einer staatlichen Hochschule im deutschsprachigen Raum Schauspiel studieren, müssen sich zunächst regulär an der HfS bewerben, können dann aber auf Wunsch die Vorauswahl-Runde überspringen und direkt zur Zugangsprüfung eingeladen werden.
Studierende privater Schauspielschulen oder von Hochschulen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland müssen jedoch das komplette Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen, um an der HfS eine Zulassung erhalten zu können. Ein Überspringen der Vor-auswahl ist nicht möglich.
Muss ich die ärztlichen Atteste schon zum Zeitpunkt der Bewerbung einreichen?
Nein, das allgemeinärztliche Attest sowie die Bescheinigung der stimmlichen Eignung müssen Sie erst einreichen, wenn Sie die Vorauswahl erfolgreich absolviert haben und zur Zugangs-prüfung eingeladen wurden.
Was genau soll das hausärztliche Attest beinhalten?
Das Attest soll bestätigen, dass Sie gesund und der körperlich relativ anspruchsvollen Schauspielausbildung an der HfS gewachsen sind und z.B. problemlos an den verpflichtenden Bewegungsunterrichten in den Bereichen Tanz, Fechten und Akrobatik teilnehmen können.
Gibt es Vorgaben bzgl. der beiden Monologe, die ich für die Vorauswahl und die Zugangsprüfung vorbereiten muss? (Soll z.B. ein Monolog aus einem klassischen und einer aus einem modernen Stück sein oder einer aus einer Tragödie und einer aus einer Komödie?)
Die beiden Monologe sollen der dramatischen Literatur entstammen und jeweils nicht länger als fünf Minuten sein. Außerdem empfiehlt die Abteilung Schauspiel, dass mindestens eine der beiden Rollen dem persönlichen Erfahrungsbereich des/der Bewerber*in entsprechen sollte. Darüber hinaus gibt es jedoch keine Vorgaben.
Kann ich bei in der Vorauswahl bzw. der Zugangsprüfung ein Kostüm tragen oder Requisiten benutzen?
Ja, Sie müssen jedoch sowohl Ihr Kostüm als auch ggf. verwendete Requisiten bitte selbst mitbringen. Ein Tisch und ein Stuhl sind jedoch im Raum vorhanden.
Ich spreche noch nicht so gut Deutsch und würde daher gerne auf Englisch vorspie-len. Ist das möglich?
Nein. Da die Unterrichtssprache in unserem Diplomstudiengang Schauspiel Deutsch ist und im Rahmen der Vorauswahl und Zugangsprüfung abgeprüft wird, ob die Deutschkenntnisse eines/einer Bewerber*in für das sprachlich sehr anspruchsvolle Studium ausreichen, müssen Sie Ihre Rollen in jedem Fall auf Deutsch vortragen.
Muss das Musikstück, dass ich für die Vorauswahl bzw. Zugangsprüfung vorbereite, auch auf Deutsch gesungen werden?
Nein, Sie dürfen in jeder beliebigen Sprache Ihrer Wahl singen.
Kann ich mich bei meinem Lied/ Song/ Chanson auf einem Instrument begleiten? Ist ein Klavier im Raum vorhanden?
Sie können sich gerne auf einem eigenen Instrument selbst begleiten oder eine aufgenommene instrumentale Begleitung mitbringen und abspielen. Falls Ihnen dies nicht möglich ist, singen Sie Ihr Stück in der Vorauswahl ohne Begleitung. Für die Zugangsprüfung bietet die HfS auf Wunsch jedoch auch eine Klavierbegleitung an.
Masterstudiengänge:
Ich kann zum Zeitpunkt der Bewerbung meinen Bachelorabschluss noch nicht vorle-gen. Darf ich mich trotzdem bewerben und meinen Bachelor später nachreichen?
Ja, bitte bewerben Sie sich gerne trotzdem schon bei uns. Ihren Bachelor- oder sonstigen Studienabschluss können Sie noch bis spätestens zur Immatrikulation an der HfS nach-reichen.