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Fragen zur Bewerbung

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Bewerbungsprozess an der HfS Ernst Busch. Die Bewerbungsvoraussetzungen und -verfahren der einzelnen Studiengänge unterscheiden sich im Detail. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Studiengänge selbst.

Für internationale Studieninteressierte:

Ich habe einen ausländischen Schulabschluss. Muss ich zunächst ein Studienkolleg besuchen, bevor ich mich an der HfS bewerben kann?
Nein, wenn Sie sich für einen unserer Diplomstudiengänge bewerben möchten, müssen Sie in Ihrem Heimatland nur die Schulpflicht erfüllt haben. Der Besuch eines Studienkollegs ist nicht nötig.

Ich bin an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert und würde gerne über Erasmus für ein oder zwei Semester an der HfS studieren. Was muss ich tun?
Bitte wenden Sie sich an den/die Erasmus-Koordinator*in Ihrer Heimathochschule, damit er/sie prüfen kann, ob bereits ein Abkommen zwischen Ihrer Hochschule und der HfS besteht, und die zuständige Koordinatorin an der HfS kontaktieren kann. 

Ich spreche noch nicht bzw. nur ein bisschen Deutsch. Kann ich an der HfS auch auf Englisch studieren?
Nein, die Unterrichtssprache in allen Studiengängen unserer Hochschule ist Deutsch. Daher müssen Sie für Ihre Bewerbung, spätestens aber zur Immatrikulation an der HfS Deutschkenntnisse auf dem für den Studiengang Ihrer Wahl geltenden Mindestniveau nachweisen. 

Gibt es für internationale Studienbewerber*innen ein gesondertes Bewerbungsverfahren?
Nein, alle Studienbewerber*innen bewerben sich unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft über das Online-Portal der HfS und durchlaufen dasselbe Bewerbungs- und Auswahlverfahren. 

Kann ich Bildungsnachweise (Zeugnisse etc.), die nicht auf Deutsch ausgestellt wurden, für meine Bewerbung im Bewerbungsportal hochladen? 
Wenn Ihre Unterlagen im Original nicht in auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Chinesisch ausgestellt wurden, müssen Sie die Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache zusammen mit dem originalsprachigen Dokument in einer PDF-Datei hochladen. Diese muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt worden sein. Alle im Portal hochgeladenen Dokumente müssen bei der Einschreibung entweder im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorgelegt werden.

Für den Studiengang Schauspiel:

Muss ich die ärztlichen Atteste schon zum Zeitpunkt der Bewerbung einreichen?
Nein, das allgemeinärztliche Attest sowie die Bescheinigung der stimmlichen Eignung müssen Sie erst einreichen, wenn Sie die Vorauswahl erfolgreich absolviert haben und zur Zugangs-prüfung eingeladen wurden.

Was genau soll das hausärztliche Attest beinhalten?
Das Attest soll bestätigen, dass Sie gesund und der körperlich relativ anspruchsvollen Schauspielausbildung an der HfS gewachsen sind und z.B. problemlos an den verpflichtenden Bewegungsunterrichten in den Bereichen Tanz, Fechten und Akrobatik teilnehmen können. 

Gibt es Vorgaben bzgl. der beiden Monologe, die ich für die Vorauswahl und die Zugangsprüfung vorbereiten muss? (Soll z.B. ein Monolog aus einem klassischen und einer aus einem modernen Stück sein oder einer aus einer Tragödie und einer aus einer Komödie?)
Die beiden Monologe sollen der dramatischen Literatur entstammen und jeweils nicht länger als fünf Minuten sein. Außerdem empfiehlt die Abteilung Schauspiel, dass mindestens eine der beiden Rollen dem persönlichen Erfahrungsbereich des/der Bewerber*in entsprechen sollte. Darüber hinaus gibt es jedoch keine Vorgaben.

Kann ich bei in der Vorauswahl bzw. der Zugangsprüfung ein Kostüm tragen oder Requisiten benutzen?
Ja, Sie müssen jedoch sowohl Ihr Kostüm als auch ggf. verwendete Requisiten bitte selbst mitbringen. Ein Tisch und ein Stuhl sind jedoch im Raum vorhanden. 

Ich spreche noch nicht so gut Deutsch und würde daher gerne auf Englisch vorspie-len. Ist das möglich?
Nein. Da die Unterrichtssprache in unserem Diplomstudiengang Schauspiel Deutsch ist und im Rahmen der Vorauswahl und Zugangsprüfung abgeprüft wird, ob die Deutschkenntnisse eines/einer Bewerber*in für das sprachlich sehr anspruchsvolle Studium ausreichen, müssen Sie Ihre Rollen in jedem Fall auf Deutsch vortragen. 

Muss das Musikstück, dass ich für die Vorauswahl bzw. Zugangsprüfung vorbereite, auch auf Deutsch gesungen werden?
Nein, Sie dürfen in jeder beliebigen Sprache Ihrer Wahl singen. 

Kann ich mich bei meinem Lied/ Song/ Chanson auf einem Instrument begleiten? Ist ein Klavier im Raum vorhanden? 
Sie können sich gerne auf einem eigenen Instrument selbst begleiten oder eine aufgenommene instrumentale Begleitung mitbringen und abspielen. Falls Ihnen dies nicht möglich ist, singen Sie Ihr Stück in der Vorauswahl ohne Begleitung. Für die Zugangsprüfung bietet die HfS auf Wunsch jedoch auch eine Klavierbegleitung an.